Bezirksverwaltungsstellenleiter
Herr Matthias Meinolf Otto
Am Bahndamm 6
32839 Steinheim-Sandebeck
Telefon privat: 05238- 997575
E-Mail: m.otto@sthm.de
Er hat folgende Aufgaben:
- Entgegennahme von Anträgen an den Rat, den Bezirksausschuss und an die Stadtverwaltung;
- Protokollführung im Bezirksausschuss, sofern der Leiter der Bezirksverwaltungsstelle nicht zugleich Vorsitzender des Bezirksausschusses ist;
- Aushang bzw. Bekanntgabe von ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachungen;
- Überprüfung der Hundesteuerliste zum Jahresbeginn auf Vollständigkeit und Richtigkeit und Meldung von neu angeschafften, über 3 Monate alten Hunden im Laufe des Jahres;
- Beaufsichtigung der Ortsbeleuchtung, Mitteilung von Defekten an die Verwaltung, regelmäßige Nachregulierung der Zeitschaltuhren;
- Überprüfung der Pachtlisten auf ihre Richtigkeit, Entgegennahme und Weiterleitung von Kündigungen, Vermittlung gekündigter Einzelparzellen an neue Pachtinteressenten;
- Mithilfe bei Sammlungen;
- Überwachung und Einleitung des Winterdienstes in den Ortschaften ggf. Anforderung des Räumfahrzeuges und des Streumaterials bei der Verwaltung;
- sofortige Meldung von Defekten und Gefahrenstellen an öffentlichen Einrichtungen (Wasserversorgung, Kanalisation) sowie Straßen und Wegen;
- Überwachung und Meldung unerlaubter Müllablagerungen;
- umgehende Meldung von Manöverschäden an öffentlichen Straßen und Wegen und den Grundstücken der Ortschaft;
- Überwachung der Kinderspielplätze und Meldung von Schäden bzw. Mängeln;
- Mitteilung über notwendige Unterhaltungsarbeiten an Straßen, Wegen, Plätzen, Friedhöfen, Grünanlagen und öffentlichen Gebäuden bzw. bebauten Grundstücken der Ortschaft;
- sofortige Meldung von Arbeiten der Post oder des Energieversorgers zur Verlegung von Kabeln in öffentlichen Straßen und Wegen und nicht beseitigten Mängeln;
- Mitteilung über notwendige Räumungsarbeiten an Gräben und Durchlässen sowie Anzeige ungenehmigter Anlagen an Wasserläufen und Vorflutgräben;
- Kontrolle der Ruhebänke;
- Erteilung von Bescheinigungen über die Nichtbespielbarkeit der Sportplätze;
- Überwachung der Reinigung von Straßen und Wegen und evtl. Meldung an die Verwaltung bei Nichtreinigung;
Quelle:https://www.steinheim.de/Stadt-Rathaus/Rathaus/Bezirksverwaltungsstellen