Beginn des „Wüstungsprozesses“
Ereignis-Datum: 7. Januar 1220
Nach 1220 begann der sogenannte Wüstungsprozess. Siedlungen in der weiteren Gemarkung wurden aus verschiedenen Gründen aufgegeben. Abgaben und Dienste blieben an die Ländereien bzw. Personen gebunden, auch wenn die „Colonen“ aus den wüst werdenden Orten nach Sandebeck zogen. Die Bauern bewirtschafteten von hier aus ihre alten Flure weiter. Sandebeck, an einer Straße gelegen, nahm einmal als Kirchdorf eine bevorzugte Stelle ein, zum anderen war hier der Wasserbedarf das ganze Jahr hindurch gesichert.